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20.05.2025 Kategorie: Gemeinde

Kirche in Mitten von Veränderungen

Bericht des Vorsitzenden zur Mitgliederversammlung

Das Jahr 2024 im Braunschweigischen Pfarrerinnen- und Pfarrerverein und die aktuelle Lage der Landeskirche aus Sicht des BPPV

Nach der Neuwahl des Vorstands und damit auch des Vorsitzenden 2023, hat der neue Vorstand 2024 (dem nun erfreulicherweise auch jüngere Kolleginnen und Kollegen angehören) seine Arbeit aufgenommen und zunächst darüber beraten, wie die zukünftige Arbeit aussehen kann.

Verabredet wurde, dass mittelfristig eine Homepage für den BPPV eingerichtet werden soll, die den vorhandenen „Baukasten“ der Landeskirche nutzt. Leider lässt die Umsetzung aufgrund mangender Kapazitäten noch auf sich warten.

Darüber hinaus wurde ein Frühstück für Pfarrpersonen in den ersten Amtsjahren ins Auge gefasst. Dieses sollte im September stattfinden. Zu diesem Frühstück wurden alle Pfarrerinnen und Pfarrer unserer Landeskirche in den ersten fünf Amtsjahren eingeladen. Leider musste das Treffen jedoch zunächst mangels Anmeldungen abgesagt werden, konnte aber im Februar 2025 nachgeholt werden.

Die Zusammenkunft war ausgesprochen anregend und fand in sehr guter Atmosphäre statt. Es war interessant zu hören, mit welchem Elan und Eifer die „jungen“ Kolleginnen und Kollegen ihren Dienst versehen, welchen Belastungen sie aber auch an ihrer jeweiligen Pfarrstelle ausgesetzt sind und wie schwierig es noch immer gerade am Anfang der Dienstzeit ist, sich der vollen Verantwortung des Pfarramtes zu stellen und den vielfältigen Ansprüchen und Anforderungen gerecht zu werden.

Ebenso wurde im Vorstand ein Frühstück für Pfarrpersonen in den letzten Amtsjahren ins Auge gefasst, welches jedoch zurzeit erst für Anfang 2026 angedacht ist.

Der Pfarrerinnen- und Pfarrertag konnte 2024 in gewohnter Weise stattfinden. Thema waren die in der Erprobung befindlichen Multiprofessionellen Teams in unserer Landeskirche. Hierzu wurde uns von Dr. Schendel vom SI zunächst ein einleitender Vortrag gehalten, in dem noch einmal die Rahmenbedingungen, Spezifika und die terminologischen Unterschiede der Begrifflichkeiten erklärt wurden. Frau Samwer, die von landeskirchlicher Seite maßgeblich an der Umsetzung der MPTs beteiligt ist, gab uns Auskunft zum damals aktuellen Stand der MPTs und einige Mitarbeitende der MPTs konnten uns einen Einblick in ihre Arbeit, sowie Gelungenes und Beschwerliches geben. Für die Anwesenden war es unisono ein gelungener und sehr informativer Tag.

Sorgen bereitete uns im letzten Jahr zunächst die regelmäßig im Herbst stattfindende Emerititagung, da die weitere Finanzierung unklar war. Die knappe Haushaltslage ließ eine Übernahme der Kosten im bisherigen Maße nicht zu. Glücklicherweise konnte aber die Kirchliche Personalförderung „ins Boot“ geholt werden, die die Emerititagung mit einer Konventsklausur gleichsetzte und so mit 100 Euro pro Teilnehmenden unterstützte. Auf dieser finanziellen Grundlage fand die Emerititagung im Herbst 2024 im Kloster Drübeck erneut statt. Thema waren dort die Veränderungsprozesse in der Landeskirche. Bedauerlich war jedoch, dass sowohl Steven Bureck als auch der Landesbischof ihre Teilnahme als Referenten krankheitsbeding kurzfristig absagen mussten.

Hinsichtlich des Verzeichnisses im Pfarramtskalender sind wir guter Hoffnung, eine gangbare Lösung mit dem Rechtsreferat der Landeskirche zu finden, die Adressdaten zukünftig wieder zu bekommen.

Ein Dauerthema der Pfarrvertretung im Allgemeinen ist die Frage der Entschädigung für die „zwangsweise“ erfolgte Stellenteilung bis 2004. Hier geht es vor allem um einen Ausgleich zu der versprochenen Pensionsaufstockung. Leider sind die meisten Gespräche bisher ergebnislos geblieben. Das liegt auch daran, dass die anderen konföderierten Landeskirchen sich mit der Thematik schwertun. Zuletzt hat sich unser scheidender Bischof der Thematik angenommen und uns empfohlen, über eine Propstei einen Prüfantrag an die Landessynode zu stellen, damit der Vorgang quasi amtlich wird.

In Zusammenarbeit mit Gottfried Labuhn und Sebastian Klee wurden zwei Veranstaltungen zur FORUM-Studie vom BPPV mitorganisiert. Zum einen ging es um die Frage: Was macht Macht?, zum anderen um eine konkrete Aufarbeitung der Missbrauchsthematik. Leider konnte aufgrund der geringen Teilnehmerzahlen lediglich die erste Veranstaltung stattfinden (die aber auch nur sehr schwach besucht war).

Im Rahmen der Arbeit im Pfarrerverband, der bundesweit die Interessen der Pfarrerschaft vertritt und von den verschiedenen Pfarrvereinen getragen und finanziert wird, haben Mitglieder des Vorstands an verschiedenen Sitzungen und Zusammenkünften teilgenommen. So etwa an der Fuldaer Runde. Ebenso waren Mitglieder des Vorstands sowohl 2024 (Hamburg) als auch 2025 (Kloster Lehnin) beim Nordschienentreffen der Pfarrvereine im Norden Deutschlands. Diese Zusammenkünfte sind sehr wertvoll, da sie uns an allgemeinen Entwicklungen innerhalb der EKD teilhaben lassen und Einblicke in die Arbeit in anderen Landeskirchen gewähren.

Als zentrales Thema des ausgehenden Jahres 2024, wie des Jahres 2025, ist die geplante Strukturreform in Folge des Zukunftsprozesses zu nennen. Zunächst als hoch geheim verkauft (und damit besonders interessant gemacht) gab es ein sog. Eckpunktepapier der Kirchenleitung, welches der Landessynode im November 2024 zur Beratung vorgelegt wurde. In diesem Papier wurde als Antwort auf die zweifelsohne notwendigen strukturellen Veränderungen in unserer Landeskirche vorgeschlagen, entsprechend des Pforzheimer Models, zukünftig nur noch Großgemeinden mit mindestens 40.000 Gemeindegliedern zu bilden. In der Folge hätte dies bedeutet, dass letztlich alle Gemeinden unserer Landeskirche ihren Status als Körperschaften öffentlichen Rechts verloren hätten und auch sämtliche Propsteien aufgelöst worden wären. Da augenscheinlich auch der Landessynode die besondere Tragweite und Problematik dieses Vorschlags bewusst war, und es bereits im Vorfeld der Synode zu Protesten aus einzelnen Propsteien gekommen war, wurde das Eckpunktepapier (anders als die theologische Grundlegung) nicht beschlossen. Vielmehr wurde ein breit angelegter Beteiligungsprozess initiiert, dessen Grundlage das Eckpunktepapier ist und der zu einer neuen Beschlussvorlage für die Landessynode hinsichtlich der notwendigen Strukturreformen im November 2025 führen soll.

Auch der Vorstand des BPPV konnte sich im April 2025 bei einem Treffen mit Steven Bureck ein Bild von diesem Beteiligungsprozess machen. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses werden alle Propsteisynoden zusammen mit den jeweiligen Pfarrkonventen zum Thema gehört und die Propsteien sind aufgerufen, die Thematik auch auf Gestaltungsraumebene bzw. Gemeindeebene runterzubrechen.

Grundsätzlich bewegt sich dieser Beteiligungsprozess in der Spannung, dass es einerseits einer dringenden und zeitnahen Strukturreform in unserer Landeskirche bedarf, da allein schon aufgrund der immensen Pensionierungszahlen ein „Weiter so“ kaum noch möglich ist (und die Belastungen der Pfarrerschaft bereits jetzt an vielen Orten ein nicht hinnehmbares Maß erreicht haben). Themen wie etwa die flächendeckende Einführung von MPTs können nicht zu Ende gedacht werden, da nicht klar ist, auf welcher strukturellen Ebene sie verortet werden können und auch sonst gibt es diverse Themen, die aufgrund der fehlenden strukturellen Perspektive nicht abschließend bedacht werden können (z.B. die Frage der allgemeinkirchlichen Pfarrstellen).

Andererseits erscheinen die angedachten Veränderungen so weitreichend, dass es kaum vorstellbar ist, diese innerhalb eines halben Jahres angemessen zu diskutieren und bereits im November einen neuen Beschlussvorschlag der Landessynode vorzulegen. Hinzu kommt, dass dies die letzte Sitzung der amtierenden Landessynode ist und sich 2026 eine neue Landessynode konstituieren muss.

Inhaltlich kann bereits jetzt festgehalten werden, dass innerhalb der Gemeinden und der Pfarrerschaft weitgehend (aber nicht überall und grundsätzlich) die Notwendigkeit einer umfänglichen Strukturreform bejaht wird und größere Einheiten als bisher durchaus denkbar, Gemeinden mit mehr als 40.000 Gemeindegliedern aber kaum vorstellbar sind. Immer wieder wird betont, dass eine solche Gemeinde keine Möglichkeit der persönlichen Identifikation bietet, die Vorteile einer zentralen Verwaltung und eines zentralen Beschlussgremiums (Kirchenvorstand) innerhalb einer solchen Großgemeinde nicht geteilt werden (ja mehr noch als äußerst problematisch angesehen werden) und die „von oben“ verordnete Auflösung der bisherigen Gemeinden bzw. Körperschaften öffentlichen Rechts zu erheblichem Widerstand führen.

In Summe stellt sich daher vor allem die Frage, welche Organisations- bzw. Gemeindegröße angemessen ist, um die notwenigen Aufgaben gut erfüllen zu können, Verwaltungsaufgaben zu verschlanken und dennoch eine hinreichende Identifikation der jeweiligen Gemeindeglieder zu ermöglichen? Hierbei könnte die Fortführung des Propsteimodells jedoch mit lediglich vier Landpropsteien plus einer Propstei Braunschweig ein gangbarer und zukunftsfähiger Vorschlag sein. Diese Propsteien hätten die für eine sinnvolle Personalbewirtschaftung notwendige Größe und könnten als Anstellungsträger verschiedenster Berufsgruppen dienen. In ihnen könnte auch die jeweils notwendige Verortung allgemeinkirchlicher Pfarrstellen vorgenommen sowie „Kirchliche Orte“ außerhalb von Gemeindegrenzen in den Blick genommen werden.

Die Frage einer Mindestgröße von Gemeinden stellt sich dann zwar noch immer, wäre aber für den Prozess der Veränderung an sich nicht mehr so gravierend.

Als letztes ist noch auf das beschlossene Gesetz zur Arbeitszeit von Pfarrerinnen und Pfarrern hinzuweisen, welches im Mittel 40 Wochenstunden, jedoch gerechnet auf eine Jahresarbeitszeit festschreibt. Umgesetzt werden soll diese Arbeitszeitregelung anhand des sog. Terminstundenmodells, welches zurzeit auf die Gegebenheiten innerhalb der Braunschweigischen Landeskirche angepasst wird.

Ansonsten beschäftigt uns die Tatsache, dass drei Stellen innerhalb der Kirchenleitung neu zu besetzen sind. Das Rechtsreferat ist bereits vakant, der Landesbischof geht im Juli und die Leitung des Personalreferats wechselt im März 2026. Diese Wechsel erscheinen angesichts der anstehenden Reformen besonders unzeitig.

Werlaburgdorf im Mai 2025

Beitrag von Frank Ahlgrim