Lutherische Hilfskasse
Die Lutherische Hilfskasse (LH) ist ein Solidar-Fond, der ins Leben gerufen wurde und vom Vorstand des BPPV verwaltet wird.
Sie dient der Unterstützung von Pfarrerinnen und Pfarrer sowie deren Angehörigen in besonderen Notsituationen.
Die LH wird gespeist durch monatliche Spenden.
Die LH gewährt zurzeit folgende Leistungen (an regelmäßige Spenderinnen und Spender):
- Eine Beihilfe für den Kauf eines Talars oder anderer liturgischer Kleidung in Höhe von 300 Euro bzw. 50% der tatsächlichen Kosten, falls diese unter 300 Euro liegen (entfällt, wenn die Landeskirche die Kosten übernimmt)
- Büchergeld für Vikare in Höhe von 400 Euro pro Kalenderjahr
- Büchergeld in Höhe von 250 Euro/Semester für jedes studierende Kind. Der Antrag ist halbjährlich unter Vorlage einer aktuellen Studienbescheinigung zu stellen. Die Beihilfe wird bis zu einer Höchstdauer von 10 Jahren gewährt.
- Eine Beihilfe zur Geburt eines Kindes in Höhe von 400 Euro
- Einmalige Unterstützung in besonderen Notfällen in Höhe von bis zu 2.000 Euro (sollte die Notsituation anhalten, kann über eine erneute Gewährung erst nach Ablauf eines Jahres beraten werden)
- Unterstützung im Todesfall des Beitragszahlers/der Beitragszahlerin, der/die auch Mitglied im BPPV ist, für unmittelbare Angehörige (Ehepartner, Kinder) in Höhe von bis zu 1.000 Euro.
- Einmalige Startbeihilfe zum Berufsanfang in Höhe von 1.500 € innerhalb des Probedienstes.
- Mögliche Bezuschussung von Veranstaltungen des BPPV, sofern die Kosten nicht durch andere Kostenträger getragen werden.
Anträge auf Bezuschussung (auch von Nicht-Spendern) sind an den Vorstand des BPPV zu stellen.
- frank.ahlgrim@lk-bs.de
Die Ordnung der Lutherischen Hilfskasse finden Sie hier.
